| Unsere
AGB: (Allgemeine Geschäftsbedingungen) |
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| Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen Ihr Kaufvertrag kommt mit der WAS GmbH –Werkstatt Ausrüstung Services , Max-Planck-Str.7 , 40699 Erkrath zustande. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer
Frank Neas I: Allgemeines: 1. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen
gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder
sonstigen Leistungen gelten sie als vereinbart. Bedingungen unseres
Vertragspartners wird schon jetzt widersprochen. Sie verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich. Zusagen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung. Die in Prospekten, 3. Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie der Kosten für Verpackung, Versand und etwaiger Montage. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Preise. 4. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Sendung an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers oder des Werks, geht die Gefahr auf den Besteller über. 5. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Durch die Abgabe eines Angebotes bzw. Betätigung der "Bestellung abschicken" Schaltfläche akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WAS GmbH Werkstatt Ausrüstung und Services und verpflichtet sich diese zu beachten. Wir behalten uns im Zweifelsfalle vor, vom Käufer
einen Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit anzuforden (Kopien
von Geweranmeldung, Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug) 1. Vom Käufer unterzeichnete oder abgesendete Bestellungen oder Kundenserviceanforderungen sowie telefonisch vereinbarte Bestellungen oder Kundenserviceanforderungen sind bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der Terminvereinbarung oder durch die Auslieferung oder Dienstleistung erklärt werden. 2. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein oder verweigert er trotz einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrages, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe 15 % des Auftragswertes zu verlangen, wenn nicht der Besteller den Eintritt eines niedrigeren oder wir den eines höheren Schadens beweisen. 3.Wir können keine Auftragsstornierungen annehmen
bei Waren / Verträgen die u.a.: 4. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an die WAS GmbH ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. III: Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte die WAS GmbH nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der WAS GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die WAS GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Eine etwaig vom Käufer geleistete Gegenleistung werden wir den Käufer unverzüglich erstatten. IV: Preise und Zahlungsbedingungen: 5.Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug,
berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Käufer bleibt vorbehalten,
einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen. V: Lieferung und Lieferfristen: 1. Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung. Etwas anderes gilt nur, wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind 2. Lieferfristen und –termine beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Absendung der Ware ab Lager oder Werk; sie gelten
mit unserer Meldung der Versandbereitschaft 7. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. VI: Gewährleistung 1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Eintreffen oder
Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge hat schriftlich
unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt
für fehlerhafte Stückzahl und fehlende Zubehörteile.
Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung und Begutachtung
ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung
eigener Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung
aus. Dasselbe gilt für Transportschäden. Die Bearbeitung und
Durchführung von Reparaturmaßnahmen gilt in solchen Fällen
als Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung. 2. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche
nach Erkennen des Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen
dieser Frist führt zum Verlust des In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden
oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung VII: Eigentumsvorbehalt: 1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. 2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. 3. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug befindet, ermächtigt, die gelieferten Sachen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung, auch soweit sie künftig oder bedingt sind, werden hiermit im voraus an uns abgetreten, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Forderungen handelt. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nur unter der Bedingung, dass wir Inhaber der Forderung aus der Weiterveräußerung werden. Sie gilt nicht für den Fall, dass der Besteller mit dem Dritten Vereinbarungen trifft, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderungen beschränken. Bei Weiterveräußerung einer Ware, bei der auch andere uns nicht gehörende Sachen eingebaut oder verarbeitet worden sind, werden die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware abgetreten. Jede sonstige Verfügung, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte über die Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang ist dem Besteller untersagt. 4. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). 5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. 6. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. 7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 8. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. VIII: Erfüllungsort und
Gerichtsstand IX: Datenschutz Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken
Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an oder per Fax an die Nummer 0211/ 929685-22 .
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