| Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen
Ihr Kaufvertrag kommt mit der WAS GmbH –Werkstatt
Ausrüstung Services , Steinhof 63, 40699 Erkrath zustande.
Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer
Frank Neas und Oliver Rothweiler
vertreten. Telefon: 0211-9296850 · Telefax: 0211-92968511 Handelsregister:
Amtsgericht Wuppertal, HRB 19397
I: Allgemeines:
1. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen
gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder
sonstigen Leistungen gelten sie als vereinbart. Bedingungen unseres
Vertragspartners wird schon jetzt widersprochen. Sie verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht
nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich. Zusagen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung. Die in Prospekten,
Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Internetseiten usw.
enthaltenen Leistungs- und sonstigen Angaben, Zeichnungen und technischen
Daten sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
3. Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder
ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie der
Kosten für Verpackung, Versand und etwaiger Montage. Es gelten
die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Preise.
4. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Mit der Übergabe der Sendung an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens mit dem Verlassen des Lagers oder des Werks, geht die
Gefahr auf den Besteller über.
5. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
Käufer i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich
Unternehmer.
Durch die Abgabe eines Angebotes bzw. Betätigung
der "Bestellung abschicken" Schaltfläche akzeptiert der
Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WAS GmbH Werkstatt
Ausrüstung und Services und verpflichtet sich diese zu beachten.
Wir behalten uns im Zweifelsfalle vor, vom Käufer
einen Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit anzuforden (Kopien
von Geweranmeldung, Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug)
II: Vertragsabschluß / Widerruf / Stornierung:
1. Vom Käufer unterzeichnete oder abgesendete Bestellungen
oder Kundenserviceanforderungen sowie telefonisch vereinbarte Bestellungen
oder Kundenserviceanforderungen sind bindend. Wir sind berechtigt, das
darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die
Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung,
der Terminvereinbarung oder durch die Auslieferung oder Dienstleistung
erklärt werden.
2. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne
hierzu berechtigt zu sein oder verweigert er trotz einer von uns gesetzten
angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrages, sind wir berechtigt,
Schadensersatz in Höhe 15 % des Auftragswertes zu verlangen, wenn
nicht der Besteller den Eintritt eines niedrigeren oder wir den eines
höheren Schadens beweisen.
3.Wir können keine Auftragsstornierungen annehmen
bei Waren / Verträgen die u.a.:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind; - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer
entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Verbrauchs- und Verschleißmaterialien, sobald
diese auch nur kurzfristig eingesetzt waren.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Zustimmung des Käufer vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
4. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit
als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb
der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an die
WAS GmbH ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt,
hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung
für den Kunden kostenfrei.
III: Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte die WAS GmbH nach Vertragsabschluß feststellen,
dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der WAS GmbH
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert
werden kann, kann die WAS GmbH entweder eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Käufer
unverzüglich informieren. Eine etwaig vom Käufer geleistete
Gegenleistung werden wir den Käufer unverzüglich erstatten.
IV: Preise und Zahlungsbedingungen:
1. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich
ausschließlich der jeweils gültigen
Umsatzsteuer, Verpackung und Zuführung. Rechnungen sind
an dem in der Rechnung genannten Kalendertag fällig. Zahlungen
sind ohne Abzug unmittelbar an uns zu leisten. Außendienstmitarbeiter
oder Vertreter sind nicht inkassobefugt.
2. Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für
die Dauer von drei Monaten verbindlich. Bei Auftragsannahme nicht vorhersehbare
Kostensteigerungen berechtigen uns danach zu einer Anpassung der Preise,
es sei denn, diese sind ausdrücklich als fest vereinbart. Eine
zulässige Preiserhöhung orientiert sich an den gestiegenen
Rohstoffpreisen und gestiegenen Lohnkosten.
3. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher
Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. serienmäßige
Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu
versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der
vorstehenden Regelung unberührt.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
5.Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug,
berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Käufer bleibt vorbehalten,
einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.
6. Für Auslandsbestellungen gilt die Vorrauszahlung / Vorkasse,
soweit nicht schriftlich mit dem Käufer anders vereinbart, als
einzig mögliche Zahlungsweise. Die Auslieferung der Ware erfolgt
erst nach Verfügbarkeit des geforderten Betrages.
7. Bei Bestellungen über die Homepages der WAS GmbH gelten nicht
die Katalogpreise, sondern die in der Kasse angegebenen Preise.
8. Die WAS GmbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos
im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und
erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung
bei Lieferung durchzuführen
9. Die Abtretung vertraglicher Rechte durch den Besteller bedarf unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Soweit nicht eine unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Forderung besteht, ist die Aufrechnung
und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller
uns gegenüber ausgeschlossen.
V: Lieferung und Lieferfristen:
1. Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich
eigener Belieferung. Etwas anderes gilt nur, wenn Liefertermine fix
schriftlich vereinbart sind
2. Lieferfristen und –termine beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Absendung der Ware ab Lager oder Werk; sie gelten
mit unserer Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden oder das Verschulden
unserer Lieferanten nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
3. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten,
so kann uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von
mindestens vier weiteren Wochen mit der Erklärung setzen, dass
er nach fruchtlosem Ablaut dieser Frist die Annahme ablehne. Trifft
unsere Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht beim Käufer
ein, so ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich auftretende
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten auftreten -
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Laufzeit hinauszuschieben.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Diese können auch besonders berechnet werden.
6. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt
zu sein oder verweigert er trotz einer von uns gesetzten angemessenen
Nachfrist die Erfüllung des Vertrages, sind wir berechtigt, Schadensersatz
in Höhe 15 % des Auftragswertes zu verlangen, wenn nicht der Besteller
den Eintritt eines niedrigeren oder wir den eines höheren Schadens
beweisen.
7. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir
liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen
(z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung
des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt
nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
VI: Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Eintreffen oder
Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge hat schriftlich
unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt
für fehlerhafte Stückzahl und fehlende Zubehörteile.
Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung und Begutachtung
ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung
eigener Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung
aus. Dasselbe gilt für Transportschäden. Die Bearbeitung und
Durchführung von Reparaturmaßnahmen gilt in solchen Fällen
als Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung.
1.1 Für Unternehmer als Endkunden beträgt die Verjährungsfrist
von Gewährleistungsansprüchen für Neuwaren 1 Jahr. Gewährleistungsansprüche
eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rüge-Pflichten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
1.2 Für Verbraucher gewährleisten wir im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften eine Gewährleistungsfrist bei neuer
Ware von 24 Monaten, auf gebrauchte Ware 12 Monate. Eine über die
gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige
Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher
Zusicherung gewährt. Bei gebrauchten Akkumulatoren (Akkus) und
gebrauchten Verbrauchsmaterialien (Sauerstoffsenoren) wird die Gewährleistung
ausgeschlosssen.
2. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche
nach Erkennen des Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen
dieser Frist führt zum Verlust des
Gewährleistungsrechtes.
3. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistungspflicht
grundsätzlich auf - nach unserer Wahl - kostenfreie Nachbesserung
oder Rückgabe der beanstandeten Ware gegen Lieferung/Abholung eines
Ersatzstückes. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich,
schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Käufer
einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages verlangen.
4. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere
auf Schadensersatz, Vertragsstrafen und ähnliches, sind auch wegen
Mangelfolgeschäden und wegen positiver Vertragsverletzung ausgeschlossen.
Etwas anderes gilt nur, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
5. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung
und Eignung unserer Produkte sind jedoch - sofern sie nicht ausdrücklich
schriftlich zugesichert sind - unverbindlich und befreien den Käufer
nicht von eigenen Prüfungen und Messungen und Versuchen. Gesetzliche
und behördliche Vorschriften bei der Verwendung unserer Geräte
sind vom
Käufer zu beachten.
6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig
für die Behauptung, dass kein natürlicher
Verschleiß vorliegt.
7. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die nicht Leben, Körper
oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir handelten
vorsätzlich oder grob fahrlässig.
In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden
oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung
beschränkt.
VII: Eigentumsvorbehalt:
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer
ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes
durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
3. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug
befindet, ermächtigt, die gelieferten Sachen im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung, auch soweit sie künftig oder
bedingt sind, werden hiermit im voraus an uns abgetreten, unabhängig
davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Forderungen handelt.
Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nur unter
der Bedingung, dass wir Inhaber der Forderung aus der Weiterveräußerung
werden. Sie gilt nicht für den Fall, dass der Besteller mit dem
Dritten Vereinbarungen trifft, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung
seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderungen beschränken.
Bei Weiterveräußerung einer Ware, bei der auch andere uns
nicht gehörende Sachen eingebaut oder verarbeitet worden sind,
werden die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware abgetreten. Jede sonstige Verfügung,
insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an
Dritte über die Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang ist dem
Besteller untersagt.
4. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das
Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen
gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes
durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der
Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
6. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte
die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer
verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Im kaufmännischen Verkehr ist die während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware
vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
Wir nehmen diese Abtretung an.
VIII: Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen,
ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
IX: Datenschutz
Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung
in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten
erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie des Teledienstdatengesetzes.
Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung
wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen
wie z.B. der Schufa, CREDITREFORM vorgenommen.
Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise
Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen
und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.
Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken
Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an
WAS GmbH
Abteilung Kundenbetreuung
Steinhof 63
40699 Erkrath
oder per Fax an die Nummer 0211/ 929685-11 .
Die WAS GMBH wird über den oben genannten Umfang hinaus keine Kundendaten
weiter verwerten oder weitergeben.
X: Abschließende Bestimmungen
1. Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages
im übrigen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer
dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. 2. Sämtliche
Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere
für Nebenabreden, Zusicherungen jeglicher Art sowie nachträgliche
Vertragsänderungen und -ergänzungen.
3. Ich (wir) willige(n) ein, daß die Firma WAS GmbH Werkstatt
Ausrüstung Services die in der Bestellung enthaltenen Daten zur
Aufnahme und Abwicklung des Vertrages erhält, verarbeitet und speichert.
Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder
zu ergänzen.
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